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LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 42 Js 725/09 - 8/10 |
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LG Bochum, Entscheidung vom 06. April 2021 - 3 KLs 42 Js 725/09 - 8/10 (https://dejure.org/2021,16687)
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.02.2016 - 1 StR 606/15
Anordnung des Verfalls (Absehen von der Anordnung, da das Erlangte nicht mehr im …
Auszug aus LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
Eine wertende Entscheidung des zuständigen Gerichts, die etwa die Gründe für die Entreicherung einbezögen (vgl. zum früheren Recht BGH, Beschl. v. 03.02.2016 - 1 StR 606/15, NStZ-RR 2017, 14, 15 m.w.N.), ist nicht mehr möglich. - BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Auszug aus LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
Abweichend von § 73 c Abs. 1 S. 2 StGB a.F., der dem erkennenden Gericht bei Entreicherung ein Ermessen hinsichtlich der Verfallsentscheidung einräumte, schreibt § 459g Abs. 5 StPO das Unterbleiben der Vollstreckung zwingend vor, wenn das durch die Straftat Erlangte bzw. dessen Wert nicht (mehr) im Vermögen des Tatbeteiligten vorhanden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2018 - 3 StR 577/17). - BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Bewilligung von …
Auszug aus LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
Insoweit verdeutlicht auch bereits die in § 459 g Abs. 5 S. 1 StPO enthaltene Gesetzesformulierung, dass stets die Grenze der Verhältnismäßigkeit zwingend zu beachten ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 28.03.2019 - 4 StR 45/19-, NStZ-RR 2019, 252f.) und dass die Entreicherung den vertypten Regelfall der Unverhältnismäßigkeit darstellt. - OLG Schleswig, 30.01.2020 - 2 Ws 69/19
Keine Heranziehung zivilrechtlicher Grundsätze im strafprozessualen …
Auszug aus LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
Denn dies würde dazu führen, dass Tatbeteiligte stets im Sinne dieser Vorschriften verschärft haften (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.01.2020 - 2 Ws 69/19 (40/19); LG Bochum, Beschl. v. 24.04.2020 - 12 KLs 450 Js 18/16 - 6/19). - LG Bochum, 24.04.2020 - 12 KLs 6/19
Einziehung, Absehen von der Vollstreckung, schlechte Vermögenslage
Auszug aus LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
Denn dies würde dazu führen, dass Tatbeteiligte stets im Sinne dieser Vorschriften verschärft haften (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.01.2020 - 2 Ws 69/19 (40/19); LG Bochum, Beschl. v. 24.04.2020 - 12 KLs 450 Js 18/16 - 6/19).
- LG Hamburg, 27.05.2021 - 605 StVK 314/20
Zur Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung der Einziehung des Wertersatzes …
Für eine wertende Entscheidung des Gerichts, die etwa die Gründe für die Entreicherung, z.B. ein etwaiges "Verprassen" oder ähnliches einbezöge, ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 459g Abs. 5 StPO kein Raum (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 06.04.2021, Az.: II - 3 - KLs 42 Js 725/09-8/10 [Anmerkung: BeckRS 2021, 8540]).